Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie Wahlscheinen ab dem 29.04.2024 möglich
Wählerinnen und Wähler, die am 09. Juni 2024 nicht persönlich an der Europawahl teilnehmen können, haben ab dem 29.04.2024 die Möglichkeit, Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen. Üblicherweise wird dazu der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckte Antrag genutzt. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Johannes-Rau-Platz 1, Erdgeschoss, Zimmer 13 und 14, ist zu folgenden Zeiten geöffnet: