Bundeswehrarzt als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen
Die 1. Kammer unter Vorsitz von Vizepräsident Markus Lehmler hat mit Urteil vom 20.11.2014 der Klage eines Sanitätsoffiziers im Rang eines Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweiger er stattgegeben. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, die Kriegsdienstverweigerung sei eine Gewissensentscheidung. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne: