Grabmalkontrolle 2016
Auch in diesem Jahr wird von der Friedhofsverwaltung der Stadt Eschweiler im Rahmen der ihr obliegenden Verkehrssicherungspflicht eine umfassende Kontrolle an den Grabsteinen auf den städtischen Friedhöfen durchgeführt. Dabei werden alle Grabsteine dahingehend überprüft, ob diese noch feststehen und sich nicht im Gefüge gelockert oder gar gelöst haben. Hervorgerufen werden die Lockerungen an den Grabsteinen durch Bodensetzungen; aber auch mangelhafte Verdübelungen und Fundamentierungen können in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
Alle zu beanstandenden Grabmale werden dann mit einem roten Hinweisaufkleber versehen. Sollte an einem Grabstein eine erhebliche Umsturzgefahr festgestellt werden, muss dieser sofort gesichert, d. h. umgelegt werden. Der Hinweisaufkleber soll die Nutzungsberechtigten darauf hinweisen, dass sie umgehend Sicherungsmaßnahmen an dem beanstandeten Grabmal einleiten müssen, andererseits soll er die übrigen Friedhofsbesucher warnen, dass von diesem Grabstein Gefahren ausgehen können. Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden, sofern sie der Verwaltung bekannt sind, unverzüglich schriftlich über die Beanstandungen informiert; unabhängig davon wird jedoch empfohlen, unbedingt auch selbst auf die Hinweisschilder zu achten.