Die Sommerferien stehen vor der Tür und überall ist die Vorfreude auf einen erholsamen Urlaub spürbar. Damit Sie nicht am Check-In-Schalter im Flughafen feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen, beziehungsweise die Gültigkeit des Dokuments für die Aufenthaltsdauer im Urlaubsland nicht ausreichend ist, möch-te das Bürgerbüro der Stadt Eschweiler die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, sich so rechtzeitig wie möglich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu informieren und dementsprechend die eigenen Ausweis- und Reisepapiere zu überprüfen. Ansonsten sind der Urlaub und die Erholung schon passé, bevor sie angefangen haben. Beachtet werden sollte, dass bei Reisen außerhalb von Deutschland, IMMER ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis) erforderlich ist. Für die Ausstellung eines solchen Dokuments müssen die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung vorlegen. Diese Erklärung steht auf der Homepage der Stadt Eschweiler unter www.eschweiler.de > Rathaus/Bürgerdienste > Anliegen > Kinderreisepass zum Download zur Verfügung. Die allgemeine Ausweispflicht in Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr.