Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, werden alle Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2017 eine Tageseinrichtung besuchen sollen, gebeten, sich im Zeitraum 01.09.2016 bis einschließlich 31.10.2016 in einer Einrichtung ihrer Wahl verbindlich anzumelden. Eine erneute Vorsprache in der Einrichtung ist auch erforderlich, wenn ein Kind bereits auf der Warteliste einer oder mehrerer Einrichtungen geführt wird. Es empfiehlt sich, mit der Leitung der Wunschkindertageseinrichtung einen Termin für ein Beratungsgespräch sowie einer Besichtigung der Einrichtung zu vereinbaren. Eine Mehrfachanmeldung in Kindertageseinrichtungen ist nicht erforderlich.