Bußgelder in neun Fällen wegen unerlaubter Zusammenkünfte
Die Stadt Würselen hat am Dienstag in insgesamt neun Fällen Bußgelder nach der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) festgesetzt. An drei Orten im Stadtgebiet waren jeweils mehr als zwei Personen zusammengekommen, obwohl derartige Zusammenkünfte aus gegebenem Anlass ausdrücklich verboten sind. Das Bußgeld betrug hier jeweils 200 Euro pro Person, im Wiederholungsfall wird ein erheblich höherer Betrag festgesetzt.