Einstweilen keine Löschung von Mikrozensus-Daten durch das Land NRW

Auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2011 wurde in Nordrhein-Westfalen eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus) durchgeführt. Zum Stichtag 9. Mai 2011 stellte das Land NRW für die Stadt Aachen eine amtliche Einwohnerzahl von 236.420 Personen fest. Dagegen hat die Stadt Klage erhoben (4 K 3000/13), mit der sie sich unter anderem dagegen wendet, dass das Datenmaterial richtig sei. Über die Klage ist noch nicht entschieden. Trotzdem hat das Land NRW erklärt, es wolle die im Rahmen des Zensusverfahrens 2011 erhobenen Daten zum 9. Mai 2015 löschen, weil § 19 des Zensusgesetzes die Löschung spätestens nach vier Jahren vorschreibe.
Dies hat die 4. Kammer mit Beschluss vom 13. April 2015 vorerst bis zu einer Entscheidung über die Klage untersagt.