Rechtskraft des freisprechenden Urteils im Verfahren
... gegen einen Nebenklageanwalt im NSU-Verfahren
Das Urteil der 9. großen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 30. November 2020, mit dem der Angeklagte insbesondere vom Vorwurf des Betruges freigesprochen wurde, ist rechtskräftig. Die Kammer hatte mit vorgenanntem Urteil entschieden, dass dem Angeklagten, der u.a. im so genannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12) als Rechtsanwalt einer tatsächlich nicht existenten Nebenklägerin namens Meral K. aufgetreten war und Zahlungen in Höhe von insgesamt 211.252,54 € erhalten hatte, ein Schuldvorwurf wegen Betruges nicht zu machen sei.