Masterstudium reicht nicht immer für die höhere Beamtenlaufbahn
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen hat mit Beschluss vom 11. Oktober 2012 im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Bundeszentralamt für Steuern Stellen des höheren Dienstes nur an Volljuristen vergeben darf, auch wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienste lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt (1 L 462/12).
Der aus Stolberg bei Aachen stammende Antragsteller hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verfügte, nicht aber über das in der Stellenausschreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.