Polizeianwärter scheitert mit Eilantrag gegen Entlassung

Mit Beschluss vom 21. November 2014, den Beteiligten nunmehr zugestellt, hat die 1. Kammer entschieden, dass die Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis offensichtlich rechtmäßig sei. Dem angehenden Polizisten war vom Polizeipräsidenten vorgeworfen worden, eine menschenverachtende Grundhaltung mit rechtsextremen, zumindest aber latent rassistischen Tendenzen zu haben.