Entlassung eines Salafisten aus der Bundeswehr rechtmäßig

Mit einem heute verkündeten Urteil hat die 1. Kammer die Klage eines ehemaligen Zeitsoldaten gegen seine vorzeitige Entlassung abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Entscheidung, den Kläger wegen mangelnder Eignung zu entlassen, sei nicht zu beanstanden. Die Bundeswehr habe die Entlassung vertretbar darauf gestützt, es bestünden Zweifel daran, dass er als Soldat jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten würde, weil er sich dem Salafismus zugewandt habe und für ihn religiöse Gebote über der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden.