Erste Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen.