Kommunale Abgaben werden fällig

Die Abteilung Steuern und Abgaben erinnert alle Steuerpflichtigen daran, dass die für das IV. Quartal 2023 fällig werdenden Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A und B, Schmutz- und Niederschlagswasser-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen sowie Hundesteuern (sofern keine jährliche Zahlung am 01.07.2023 fällig ist) bis spätestens 15.11.2023 an die Stadt Eschweiler zu entrichten sind.