Letzter Monat vor der Schonzeit: Stadt Herzogenrath ruft zur Gehölzpflege auf
Ab dem 1. März beginnt die gesetzliche Schonzeit, in der es nicht erlaubt ist, beispielsweise Hecken, Bäume oder Sträucher auf eigenen Grundstücken zu stutzen oder zu roden. Die Stadt Herzogenrath appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, den Februar entsprechend zu nutzen und noch ausstehende Pflegearbeiten in den kommenden Wochen zu erledigen.