Verzicht auf vermeidbaren Publikumsverkehr Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das bedeutet derzeit für das Landgericht Aachen sowie die Amtsgerichte Aachen, Düren, Eschweiler, Heinsberg, Geilenkirchen, Jülich, Monschau und Schleiden:
• Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren oder die Abgabe fristgebundener Erklärungen, aufzusuchen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen nach Möglichkeit per Post übersandt werden. Rechtsanwälte haben zudem überwiegend die Möglichkeit, Eingaben elektronisch einzureichen.
• Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.
• Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, wird in richterlicher bzw. sachlicher Unabhängigkeit entschieden. Dabei wägen die Entscheider u.a. die Eilbedürftigkeit der Sache und die organisatorischen Möglichkeiten des Gerichts ab. Gerichtsverhandlungen in weniger eilbedürftigen Verfahren wurden und werden in vielen Fällen vorerst vertagt. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten der Gerichte.
• Die Zivilprozessordnung sieht Möglichkeiten der Rechtsfindung ohne persönlichen Kontakt vor. So können Zivilverfahren mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, § 128 ZPO.
• Alle Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit wurden abgesagt. Die Entwicklung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus ist äußerst dynamisch. Bei neuer Sachlage wird die Öffentlichkeit kurzfristig unterrichtet.