Beschreibung: |
"Die Landgerichte – und somit auch das Landgericht Aachen - gehören zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit zuständig für die Entscheidungen von Zivilstreitigkeiten (Rechtsstreite zwischen Privatleuten oder Firmen mit Ausnahme des Arbeitsrechts) und Strafverfahren einschließlich Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus sind die Landgerichte Rechtsmittelinstanz.
Ferner sind bei dem Landgericht Aachen Strafvollstreckungskammern gebildet, denen u.a. die Entscheidung über eine nachträgliche Strafaussetzung zur Bewährung für im Gerichtsbezirk untergebrachte Strafgefangenen obliegt."
(Zitat der Website) |
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Donnerstag, 10. Mai 2012 |
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"Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Ein weiterer Tätigkeitsbereich des Amtsgerichts betrifft die Zwangsvollstreckung – hierzu zählen auch die Gerichtsvollzieher -, die Bewährungshelfer und die Schiedspersonen. Beim Amtsgericht angesiedelt sind auch das Handels- und Vereinsregister sowie das Grundbuchamt, bei dem sämtliche Grundstückgeschäfte, z. B. Kauf und Verkauf von Grundstücken und Eigentumswohnungen, Hypothekenbestellung usw. in Registern festgehalten werden. Hierzu können auch die Notare sachgerechte Auskünfte erteilen."
(Zitat der Website) |
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Donnerstag, 10. Mai 2012 |
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"Im Dienste der Verwaltungsgerichtsbarkeit stehen über 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an den 7 Verwaltungsgerichten Aachen, Arnsberg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Köln, Minden und Münster sowie am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster tätig sind. Gemeinsam gewährleisten sie den im Grundgesetz und in den Gesetzen verbürgten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz im Land Nordrhein-Westfalen." (Zitat der Website) |
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Donnerstag, 10. Mai 2012 |
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"Das Arbeitsgericht Aachen ist zusammen mit allen anderen für die Region zuständigen Justizbehörden im Justizzentrum Aachen seit 2008 untergebracht.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland ist aus den Gewerbegerichten, die zur Entscheidung gewerblicher Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Unternehmern zuständig waren, hervorgegangen. Das älteste deutsche Gewerbegericht entstand 1808 in Aachen-Burtscheid. Zurzeit sind beim Arbeitsgericht Aachen 9 Kammern mit 8 Berufsrichterinnen und Berufsrichtern eingerichtet. Darüber hinaus sind ca. 150 ehrenamtliche Richterinnen und ehrenamtliche Richter tätig und mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nicht-richterlichen Dienst." (Zitat der Website) |
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Donnerstag, 10. Mai 2012 |
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"Die Sozialgerichtsbarkeit ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit. Ihre Gerichte kontrollieren die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen der meisten Sozialverwaltungen. Damit dienen sie im wesentlichen dem Schutz der sozialen Rechte des Bürgers.
Die Sozialgerichtsbarkeit besteht gleichgeordnet neben den anderen Gerichtsbarkeiten: den Zivil- und Strafgerichten, den Arbeitsgerichten, den Finanzgerichtsbarkeiten und den Verwaltungsgerichten.
Nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist die Sozialgerichtsbarkeit für Streitfälle in vielen Bereichen des Sozialrechts ausschließlich zuständig."
(Zitat der Website) |
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Donnerstag, 10. Mai 2012 |
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